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Zusätzliche Informationen

19.08.2021 | Es gelten wieder neue Regeln, aber es wird übersichtlicher.

Im Rhein-Kreis-Neuss und im Land NRW ist die Inzidenzenzahl bei über 35, somit gilt, dass bei allen Sportveranstaltungen die Teilnehmer und Anwesenden (Sportler'innen, Trainer'innen, Betreuer'innen, Zuschauer, Eltern, etc.) nachweisen müssen, dass sie nicht infiziert oder dass sie immunisiert sind.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die nachweislich noch zur Schule gehen, bedarf es keines Tests. Sie gelten als getestet, lediglich - für Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr - ist ein Schülerausweis mitzuführen.

Erwachsene müssen hingegen, sollten sie nicht immunisiert sein (vollständig geimpft oder genesen), mindestens einen POC-Antigentest (von offizieller Stelle, schriftlich bestätigt) mit negativem Testresultat vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ ein PCR-Test mit negativem Testresultat, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Sollte die Inzidenz des Kreises und des Landes für mehr als 5 Tage unter 35 liegen, dann entfällt die Nachweispflicht.

Weiterhin gilt aber auch die Maskenpflicht, wenn man sich in den Innenräumen der Halle bewegt, sofern man als Zuschauer nicht seinen finalen Steh- oder Sitzplatz erreicht hat.

Wir bitten um Beachtung.